Politik

Erdogan verbietet Soldatenbesuch

Erdogans neuster Streich

berlingpress - Und wieder spielt sich Herr Erdogan als der unantastbare Gottesmensch in Europa auf. Diesmal verwehrt er den deutschen Politikern, unter anderem Ursula von der Leyen, den Besuch deutscher Soldaten die in der Türkei stationiert sind, um für den Schutz der Türkei gegen Angriffe des IS zu sorgen.
Und das alles nur, weil er sich auf den Schlips getreten fühlt wegen der Armenienresolution.
Am Rande des Nato-Gipfels ist Bundeskanzlerin Merkel an den türkischen Staatspräsidenten Erdogan ran getreten, um zu fragen, warum er keine Besuche der deutschen Soldaten erlaubt die in der Türkei stationiert sind. Seine Antwort darauf ist wieder mal ein Zeichen das Herr Erdogan meint dass er was Besonderes ist. Er stellte klar, dass sich die Bundeskanzlerin erst deutlich von der Armenienresolution distanzieren muss. In dieser wird der Türkei, unter der Herrschaft Erdogans, Völkermord an 128 Armenien vorgeworfen. Fakt ist, das die Bundeskanzlerin nach zwei Fragen schnell dieses Gespräch verließ.
Fakt ist aber auch, dass Frau Merkel sich auch diese Geschichte wieder schön redet. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob ein Herr Erdogan sich der Konsequenz seines Handels bewusst ist. Nicht nur, dass der Einsatz deutscher Soldaten in der Türkei ein Bundestagsmandat braucht, welches Ende des Jahres neu erteilt werden muss. Nein, auch der geplante Einsatz von Awacs-Aufklären ist mandatsgebunden. Wenn nun beide Mandate nicht erteilt werden, heißt das im Umkehrschluss, dass alle deutschen Soldaten aus der Türkei abgezogen werden, und der Einsatz der Awacs wahrscheinlich nie stattfinden wird.
Ob es aber das ist was Herr Erdogan möchte, sei dahin gestellt. Fakt ist, dass sich die NATO von Herrn Erdogan mächtig auf der Nase rum tanzen lässt. Fakt ist auch, dass die Türkei mit diesem Mann als Staatspräsident niemals der EU beitreten darf und wohl auch nie beitreten wird. Denn dass würde Wellen schlagen, gegen die der Brexit der Briten nur eine kleine Woge war.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.